5.3. Das Präsidium des Familiengerichts Kulm hat in seinem Entscheid vom 16. Februar 2021 explizit die Vereinbarung der Kindeseltern "über die Unterhaltsbeiträge" genehmigt. Dies steht sodann auch im Einklang mit der Trennungsvereinbarung, in der unter Ziffer 9.3 festgehalten wird, dass die Vereinbarung im Auszug zur Genehmigung der Unterhaltsregelung eingereicht werde (act. 27 in KEMN.2022.114 / KEKV.2022.22). Somit ist mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass die weiteren Punkte der als "Tren- nungs-, Betreuungs- und Unterhaltsvereinbarung" betitelten Vereinbarung weder geprüft noch genehmigt wurden.