2.3.4. Zusammenfassend ist auch eine Verletzung von Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 446 Abs. 1 ZGB zu verneinen, weshalb der Antrag des Beschwerdeführers, den Entscheid aus formellen Gründen an die Vorinstanz zurückzuweisen, abzuweisen ist.