sowie 61 ff. in KEMN.2022.114 / KEKV.2022.22). Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers (S. 7 der Beschwerde) spricht sich der Bericht sodann auch klar zur Frage der Obhut und des Sorgerechts aus (act. 46 in KEMN.2022.114 / KEKV.2022.22). Die Tatsache, dass die in der Vergangenheit liegenden Probleme der Kindesmutter im Bericht und an der Anhörung nicht vertieft erörtert wurden, stellt keinen Mangel dar. Die Kindesmutter bestreitet die nach der Geburt von C. bestandene Belastung nicht (act. 12 in KEMN.2022.114 / KEKV.2022.22) und der Beschwerdeführer hat die Situation in seiner schriftlichen Eingabe wie auch anlässlich der Anhörung vom 14. Februar 2022 (act.