Die Mutter wird berechtigt, C. wie folgt zu sich auf Besuch zu nehmen: - von Dienstagmorgen bis Mittwochmorgen - Jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend 2.3. Die Mutter wird verpflichtet, dem Kindesvater an den Unterhalt von C. monatlich angemessene Unterhaltsbeiträge von mindestens CHF 1'500.00 (noch konkret zu bestimmen) zu entrichten. 3. (unverändert) 4. Es werden keine Impfungen für die C. angeordnet. -6-