1. (Unverändert) 2.1. In Abänderung des Entscheids vom 16.02.2021 des Familiengerichts Kulm wird die elterliche Obhut über die C., geb. tt.mm.2019, dem Vater allein übertragen. 2.2. Die Mutter wird berechtigt, C. wie folgt zu sich auf Besuch zu nehmen: - von Dienstagmorgen bis Mittwochmorgen - Jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend 2.3.