3. 3.1. Gegen diesen ihm am 3. Oktober 2022 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " 1. Der Entscheid vom 5. August 2022 der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sei aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen zur Neubeurteilung in folgendem Sinn: