3.4. Der Beiständin wird aufgetragen, nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen. 3.5. Der Beiständin wird aufgetragen, den ordentlichen Bericht für die Periode vom 5. August 2022 bis 31. Juli 2024 zu erstatten und diesen dem Familiengericht bis spätestens 31. Oktober 2024 unaufgefordert (im Doppel) einzureichen. -5- Für Fragen und zur Unterstützung steht das Familiengericht gerne zur Verfügung.