- die Eltern bei der Ausübung des Besuchs- und Ferienrechts zu unterstützen; - den Eltern in Bezug auf das Besuchsrecht beratend beizustehen; - Aufklärung über die Bedeutung der Elternschaft für das Kind und des Hintenanstellens von Elternkonflikten sowie über die Auslösung bzw. Vermeidung von Loyalitätskonflikten für das Kind; - Vermittlung bei Streitfragen (Unterbreiten von Vorschlägen zu einem gelebten Kompromiss, Brückenbauen). 3.3. Zur Beiständin wird D., [...] ernannt.