An den Wochenenden, d.h. von Freitagabend um 18:45 Uhr bis Sonntagabend um 18:45 Uhr, erfolgt die Betreuung durch die Eltern wöchentlich alternierend. 2.3.2. Während der Facharztausbildung der Mutter (Dauer ca. zwei Jahre) wird die Betroffene am Montag (jeweils während der Arbeitszeit der Mutter (tagsüber)) durch den Vater betreut. Weitergehende/ abweichende Betreuungszeiten bleiben nach Absprache unter den Parteien vorbehalten. 2.3.3. Die Betreuung der Betroffenen an den Feiertagen findet alternierend statt. Die Eltern wechseln sich jeweils bei den Feiertagsblöcken A und B ab: