2.2. Es wird Vormerk genommen, dass das Präsidium des Familiengerichts Kulm mit Entscheid vom 16. Februar 2021 lediglich den Unterhalt (Ziff. 5 der Trennungs-, Betreuungs- und Unterhaltsvereinbarung) genehmigte. 2.3 2.3.1. Die Betroffene wird unter die alternierende Obhut der Eltern gestellt. Es werden folgende Betreuungsanteile festgelegt: Die Mutter betreut die Betroffene jeweils am Montag und Dienstag. Der Vater betreut die Betroffene jeweils am Donnerstag und Freitag. Am Mittwoch wird die Betroffene durch Tagesmutter/ Kita/ Nanny fremdbetreut. Dabei wird sie morgens vor Arbeitsbeginn von der Mutter gebracht und vom Vater abends nach Arbeitsende abgeholt.