scheidfindung über Fragen der Erziehung, der Ausbildung oder der medizinischen Versorgung des Kindes. Es ist nicht dargetan, inwiefern die Differenzen zwischen den Eltern vorliegend die Fähigkeit zur Entscheidfindung im Kindesinteresse beeinträchtigen könnten. Eine Kindswohlgefährdung aus der dysfunktionalen Beziehungsdynamik der Eltern ist nicht ersichtlich und wurde insbesondere selbst vom ehemaligen Vertreter der Beschwerdeführerin am 16. Mai 2022 nicht gesehen, als er zu Protokoll gab, "dass die Differenzen enorm" seien, "auf lange Zeit kommt man aber wohl nicht darum herum, dass man die gemeinsame elterliche Sorge anordnet" (KEKV.2022.13, act. 43 / KEMN.2022.303, act. 7).