Vielmehr zeigt dies auf, dass sich der Kindsvater um sein Kind kümmern will. In antizipierter Beweiswürdigung wird daher auf die zum Beweis offerierte Befragung der Beiständin verzichtet (vgl. zur Zulässigkeit einer vorweggenommenen [antizipierten] Beweiswürdigung z. B. Urteil des Bundesgerichts 5A_28/2022 vom 8. September 2022 E. 4.3 mit Hinweisen).