Weiter habe das Familiengericht Kulm aufgrund des Schreibens der Beiständin ein neues Kindesschutzverfahren eröffnet (KEMN.2022.661) und die Eltern sowie die Beiständin auf den 1. Dezember 2022 zu einer Anhörung vorgeladen. Nach Kenntnisnahme des Beschwerdeverfahrens bei der Kammer für Kindesund Erwachsenenschutz des aargauischen Obergerichts sei das Verfahren KEMN.2022.661 mit Verfügung vom 24. November 2022 sistiert und die Verhandlung abgesagt worden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens werde nach rechtskräftiger Erledigung des Beschwerdeverfahrens geprüft. 2.3. Mit Beschwerdeantwort vom 21. Dezember 2022 beantragte der Kindsvater: