Unter Beilage eines Schreibens der Beiständin vom 28. Oktober 2022 wies das Familiengericht Kulm ergänzend darauf hin, die Beiständin hätte dem Gericht mitgeteilt, der Kindsvater sei sehr bestrebt, den Kontakt zur Beiständin zu suchen, hingegen sei ihr (der Beiständin) eine Kontaktaufnahme mit der Kindsmutter nicht möglich gewesen. Weiter habe das Familiengericht Kulm aufgrund des Schreibens der Beiständin ein neues Kindesschutzverfahren eröffnet (KEMN.2022.661) und die Eltern sowie die Beiständin auf den 1. Dezember 2022 zu einer Anhörung vorgeladen.