- die Eltern in ihrer um das Kind mit Rat und Tat zu unterstützen; - das Kind bei der Wahrung seiner Bedürfnisse mit Rat und Tat zu unterstützen; - das Kind bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruchs zu vertreten, wozu Prozessvollmacht erteilt wird; - in Zusammenarbeit mit den Eltern das Besuchsrecht verbindlich festzulegen, bei Konflikten der Eltern zu vermitteln und die Umsetzung der Besuche zu überwachen; - den Eltern bei ärztlichen Behandlungen beratend zur Seite zu stehen. 3. Als Beiständin wird D., […], ernannt.