Anfechtungs- Entscheid des Familiengerichts Kulm vom 21. Juni 2022 gegenstand Betreff Regelung der elterlichen Sorge und Besuchsrecht Kindsvater -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. C. (nachfolgend: der Betroffene), geboren am tt.mm.2019, ist der Sohn der unverheirateten und getrenntlebenden Eltern A. und B..