Gemäss eigenen Aussagen falle es dem Vater schwer, Telefontermine aufrechtzuerhalten (act. 3 und 5 in KEMN.2021.286 / KEBK.2021.221). Anlässlich eines weiteren Elterngesprächs in der JEFB am 14. Oktober 2020 hätten die Eltern erneut eine Vereinbarung über wöchentliche telefonische Kontakte und einen persönlichen Kontakt im Umfang von 2 Stunden jeden letzten Sonntag des Monats getroffen, welche in der Folge vom Vater nicht eingehalten worden sei. Schon der erste Telefontermin kurz nach der Vereinbarung habe der Vater ohne Abmeldung versäumt. Ein persönliches Treffen zwischen Vater und Sohn habe in der Folge nicht mehr stattgefunden (act. 6 in KEMN.2021.286 / KEBK.2021.221).