Die anlässlich eines Elterngesprächs in der Jugend-, Ehe- und Familienberatung Bezirk Q. (nachfolgend: JEFB) am 21. Februar 2020 mit den Eltern vereinbarten wöchentlichen Telefontermine jeweils am Freitagabend zwischen 18.30 und 18.45 Uhr hätten bis Ende Juli 2020 sehr gut geklappt, danach habe der Vater den Betroffenen nicht mehr telefonisch kontaktiert. Gemäss eigenen Aussagen falle es dem Vater schwer, Telefontermine aufrechtzuerhalten (act. 3 und 5 in KEMN.2021.286 / KEBK.2021.221).