3.3.2. Die Beiständin schilderte die Situation rund um die Kontaktanbahnung zwischen Vater und Sohn sowie die Entwicklung der letzten Jahre in ihrem Rechenschaftsbericht vom 2. Dezember 2021 sehr detailliert und wies auf die Schwierigkeiten der Umsetzung einer Kontaktregelung hin. Zusammengefasst geht daraus im Wesentlichen folgendes hervor: