2. Der Zwischenbericht vom 2. Dezember 2021 für die Periode vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2021 wird genehmigt. 3. Es wird keine Entschädigung an die Beiständin festgesetzt. 4. Der Bericht für die Periode vom 1. Dezember 2021 bis 31. Juli 2023 ist dem Familiengericht Muri bis spätestens 31. Oktober 2023 in doppelter Ausfertigung einzureichen. 5. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."