Die Beschwerdeführerin habe sich nicht bewegen können und sich eingenässt. Nachdem die Nichte vom Einkaufen zurückgekommen sei, habe sie angegeben, es sei alles in Ordnung, ihre Tante tue nur so. Die Beschwerdeführerin habe mit der Polizei mitgehen wollen und ausgeführt, ihre Nichte sei eine "Böse". Sie würde schlecht behandelt. Die Beschwerdeführerin habe sich regelrecht an die Polizei geklammert. Die Nichte habe sichtlich genervt reagiert und der Polizei geraten, aus dem Blickfeld der Beschwerdeführerin zu gehen, damit sich diese beruhigen könne.