nahme (BIDERBOST, in: Fountoulakis/Affolter-Fringeli/Biderbost/Steck [Hrsg.], Fachhandbuch Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Zürich 2016, Rz. 8.326). Es geht um die grundlegende Veränderung der Lebenssituation der betroffenen Person. In aller Regel vollzieht sich dies in mehreren Akten. Der Entscheid über die Auflösung der bisherigen Wohnung steht meistens – wie auch vorliegend – im Zusammenhang mit dem Eintritt in eine Pflege- oder Wohneinrichtung.