Doch sei eine 24h-Betreuungssituation eine höchst anspruchsvolle und belastende Arbeit und die Nichte habe ihr keine konkreten Vorschläge gemacht, wie sie freie Tage oder gar Ferien beziehen wolle, unter der Voraussetzung, dass dieses Jahr ein längerer Ferienbettaufenthalt nach Ausschöpfung der Ergänzungsleistungen nicht mehr finanzierbar sei. Die jeweiligen Aufenthalte im Ferienbett hätten nie kostendeckend über die Krankheitskosten Ergänzungsleistungen zurückgefordert werden können. Aus ihrer Sicht sei es nicht zu vertreten, dass eine 24h-Betreuung von der Nichte ohne regelmässige Entlastung geleistet werde.