Anlässlich der Anhörung vom 17. Mai 2022 habe die Beschwerdeführerin klar die Zustimmung zum Eintritt ins Altersheim D. geäussert. Es sei unklar, ob die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Demenz den Brief vom 13. April 2022 selbst entsprechend ihrem Willen verfasst habe. Die Nichte habe anlässlich der Anhörung vom 17. Mai 2022 versucht, die Beschwerdeführerin davon zu überzeugen, nicht in ein Altersheim einzutreten (angefochtener Entscheid E. 2.3.4.).