1.2. Mit Schreiben vom 4. April 2022 orientierte die Beiständin die Betroffene und die Nichte darüber, dass die 24h Betreuungsform mit Entlastungen im Ferienbett nicht weiter finanzierbar seien und angesichts der finanziellen Situation ein Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim bis spätestens Ende Juli 2022 anzustreben sei (vgl. act. 246 in KE.2015.37). 1.3. Mit Schreiben vom 27. April 2022 kündigte die Beiständin der Nichte ihre Anstellung als Betreuerin der Betroffenen per Ende Juli 2022 (vgl. act. 249 in KE.2015.37).