Seit November 2014 wurde die Betroffene rund um die Uhr von ihrer Nichte F. (nachfolgend: die Nichte) betreut. Die Beiständin schloss dementsprechend einen Betreuungsvertrag mit der Nichte ab und vereinbarte ein monatliches Entgelt für die Betreuung der Betroffenen. Als Entlastungsmassnahmen für die betreuende Nichte wurde für die Betroffene in unregelmässigen Abständen ein Ferienbett im Alters- und Pflegeheim C., ein Tag in der Tagespflege, ein Nachmittag in der Seniorenfreizeitgruppe und einmal wöchentlich die Spitex für die Körperpflege organisiert (vgl. Rechenschaftsbericht vom 14. Juli 2017, act. 168 ff. in KE.2015.37).