Ernsthafte Anzeichen dafür, dass sie – wie es in der Stellungnahme des Familiengerichts R. vom 20. Oktober 2022 (S. 4) suggeriert wird – die Kindesschutzmassnahmen mit häufigen Wohnortswechseln (oder "forum shopping") zu sabotieren suchte, liegen nicht vor. Auch sonst sind keine wichtigen Gründe ersichtlich, die gegen die Übernahme der Massnahme sprechen. 7. Einer Übertragung der Beistandschaft steht somit nichts entgegen. Infolgedessen ist das nach dem Wohnsitzwechsel neu zuständige Familiengericht R. anzuweisen, die Führung der Kindesschutzmassnahme zu übernehmen. 8. Das Verfahren ist kostenlos (§ 24 EG ZPO). Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entscheidet: