3. A. lebt seit rund 2 Jahren in der Schweiz, nachdem er zuvor in Portugal aufgewachsen ist (vgl. die Aussage der Grossmutter, wonach sie im November 2020 in die Schweiz gekommen seien, Protokoll der Anhörung vom 4. August 2022 S. 2, KEMN.2021.383 act. 46 [Rückseite]). Es ist weder aktenkundig, dass die Eltern oder die portugiesischen Behörden die Rückkehr von A. nach Portugal verlangten, noch dass die Aufenthaltsbewilligung von A. von den schweizerischen Migrationsbehörden in Frage gestellt würde. Die Grossmutter hat zudem ausgesagt, mit A. in der Schweiz bleiben zu wollen (Protokoll der Anhörung vom 4. August 2022 S. 6; KEMN.2021.383 act. 48 [Rückseite]).