Betreff Klärung der Zuständigkeit -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Das Kind A., geboren am tt.mm.2012, ist portugiesischer Staatsangehöriger. Es lebt zusammen mit seiner Grossmutter und deren Ehemann in der Schweiz, und zwar gemäss Einwohnerkontrollregister vom 28. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2022 in Q. und seither in R.. 2. 2.1. Am 9. September 2021 erstattete die Schule eine Gefährdungsmeldung für A. an das Familiengericht D. (KEMN.2021.383).