2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten des Staates, eventualiter der Gesuchsgegnerin. Prozessualer Antrag: Es sei dem Gesuchsteller für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ihm in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Schreiben vom 29. September 2022 auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung der angefochtenen Verfügung, und die Möglichkeit, die Verfügung in Wiedererwägung zu ziehen. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: