1.4. Mit Verfügung vom 6. September 2022 bewilligte die Gerichtspräsidentin des Familiengerichts Baden das Gesuch des Vaters um unentgeltliche Rechtspflege für allfällige Gerichtskosten und wies gleichzeitig sein Gesuch um Einsetzung eines unentgeltlichen Vertreters ab (vgl. act. 60 ff. in KEMN.2022.912).