Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. A. und C. sind die unverheirateten und getrennt lebenden Eltern der gemeinsamen Tochter D. (nachfolgend: die Betroffene), geboren am tt.mm.2021, welche unter der alleinigen elterlichen Sorge und Obhut der Mutter steht.