40, KEMF.2022.42). Während in anderen Bereichen (z.B. Kochen oder Wohnungsreinigung) die notwendigen Leistungen auch mit externer Unterstützung (z.B. Spitex) gewährleistet werden könnten, lässt insbesondere die eingeschränkte Mobilität (Gefahr von Stürzen, Unterstützungsbedarf beim Transfer ins Bett, Rollstuhlabhängigkeit etc.) ein Leben der Beschwerdeführerin alleine in ihrer Wohnung nicht zu. Verschiedene Pflegepersonen haben festgehalten, dass sich die Beschwerdeführerin erheblich überschätze, was sich auch darin manifestiert, dass sie seit bald zwei Jahren eine sehr rasche Heimkehr anstrebt, welche sich jedoch bis heute nicht hat umsetzen lassen.