Sie habe sie durch die Wohnung schieben müssen. Das Badezimmer sei ihrer Meinung nach nicht rollstuhlgängig. Die Beschwerdeführerin überschätze ihrer Meinung nach ihr Können stark. Beim Gehtraining kippe die Beschwerdeführerin zur Seite, da ihre Fussstellung gekippt sei und sie nicht auf der Fusssohle bleiben könne. Das vom Rollstuhl Aufstehen, um mit dem Rollator weiterzugehen, funktioniere nicht ohne Hilfestellung; der Rollator kippe nach hinten, sobald sie aufstehen möchte. Ein "sicheres" Wohnen wäre "sehr schwierig".