, KEMF.2022.42) führte die Beschwerdeführerin auf die Frage, wann sie ihrer Meinung nach [in die Wohnung] zurück könne, aus, da sie noch nicht alles könne, brauche sie noch ein paar Tage zum Üben (KEMF.2022.42, act. 30, Rückseite). Die Pflegefachfrau E. äusserte an derselben Anhörung, die Beschwerdeführerin müsse alleine aufstehen können, ohne zu stürzen. Sie schaffe es auch im Heim nicht alleine ins Krankenbett. Zu Hause habe sie kein Krankenbett. Wenn sie in der Lage sei aufzustehen und ihre Inkontinenzversorgung selbständig zu bewerkstelligen, dann sei alles andere möglich (KEMF.2022.42, act. 31).