, KEMF.2022.42). Mit Schreiben vom 28. April 2022 an die Vorinstanz (act. 25, KEMF.2022.42) führte Dr. med. P. aus, nach Einschätzung der Pflege bräuchte es die Sicherstellung der umfassenden Unterstützung (Transfer, Mobilität, Körperpflege, An-/Ausziehen, Kochen, Reinigen, Einkaufen, Kleider waschen, etc.) um sich vorzustellen, dass die Beschwerdeführerin wieder in ihrer Wohnung leben könnte. Ebenfalls müsste sichergestellt sein, dass die Wohnung rollstuhlgängig sei und über verschiedene Hilfsmittel, wie z.B. Haltegriffe verfüge. Eine abschliessende Prognose sei aktuell schwierig. An der Anhörung vor der Vorinstanz vom 23. Mai 2022 (act. 30 ff., KEMF.2022.42)