3. 3.1. Die Beschwerdeführerin wurde am 26. Oktober 2020 im Kantonsspital F. hospitalisiert und in der Folge in die Rehaklinik G. verlegt (vgl. Akten KEMN.2020.1571, insb. Gefährdungsmeldung vom 3. Dezember 2020 und Austrittsbericht der Rehaklinik G. vom 2. Dezember 2020). Seit dem 19. Januar 2021 befindet sie sich im Alters- und Pflegeheim H. in Q. (vgl. Eingabe der Beiständin vom 28. Juni 2022, act. 38, KEMF.2022.42). Die Beschwerdeführerin wohnt somit seit mehr als zwei Jahren nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung.