2. 2.1. Die bisherige Beiständin D., KESD EE., […], wird beibehalten. Ihre bisherigen Pflichten, insbesondere zur ordentlichen Berichts- und Rechnungsablage, bleiben unverändert bestehen. 2.2 Der Antrag der Beiständin auf Mandatsträgerwechsel wird in einem separatem Verfahren entschieden (KEMN.2022.1271). 3. 3.1. Der Kündigung der Wohnung der Betroffenen [..] sowie der Liquidation ihres Haushalts wird die Zustimmung erteilt. 3.2. Vermögenswerte, die für die Betroffene oder für ihre Familie einen besonderen Wert haben, sind wenn immer möglich nicht zu veräussern. […]"