Im Nachgang zur Verhandlung vom 31. August 2022 habe das Gericht sich dahingehend geäussert, dass den Parteien ein schriftlicher Vorschlag zur Regelung des persönlichen Verkehrs unterbreitet werde, zu welchem die Parteien wiederum schriftlich Stellung nehmen könnten. Sie sei diesbezüglich erneut auf anwaltliche Beratung angewiesen, da sie selber in keiner Weise in der Lage sei, ihre eigene Rechtsposition einzuschätzen und die Tauglichkeit der vom Gericht vorgeschlagenen Formulierung zu beurteilen bzw. schriftlich dazu Stellung zu nehmen.