1.2. Nachdem der Vater mit Eingabe vom 4. August 2022 (Postaufgabe: 5. August 2022) die Regelung des persönlichen Verkehrs beantragte, eröffnete das Familiengericht Zurzach ein Verfahren (KEKV.2022.24). Mit Schreiben vom 12. August 2022 wurde die Mutter aufgefordert, bis zum 24. August 2022 schriftlich zum Gesuch des Vaters Stellung zu nehmen, unter Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung der unentgeltlichen Rechtspflege, sofern sie der Ansicht sei, dass sie nicht über die zur Begleichung der Prozesskosten erforderlichen Mittel verfüge. Gleichzeitig wurden die Parteien für den 31. August 2022 zu einer Anhörung vorgeladen.