3. 3.1. Gegen diesen ihm in begründeter Ausfertigung am 22. August 2022 zugestellten Entscheid erhob der Vater (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 7. September 2022 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau. Seine Beschwerde richtet sich gegen die Genehmigung des -3- Rechenschaftsberichts vom 17. Juni 2022 und gegen die Bestätigung der Beiständin in ihrem Amt.