3. Die Beiständin wird in ihrem Amt bestätigt und eingeladen, den nächsten Bericht für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2024 dem Familiengericht Kulm in doppelter Ausfertigung bis spätestens 31. Juli 2024 einzureichen. 4. Auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr wird verzichtet."