Betreffend den Bedarf der Beschwerdeführerin ist anzumerken, dass der Betrag von Fr. 700.00 für Auslagen in den eingereichten Unterlagen nicht ausgewiesen ist. Aufgrund der Ausführungen in der Beschwerdeeingabe vom 16. Oktober 2022 ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um die Elternbeiträge zur Finanzierung der Platzierungskosten handelt. Die Höhe dieses Betrags erscheint plausibel, weshalb er zu berücksichtigen ist. Auch die geltend gemachten Steuerbeträge von monatlich Fr. 196.20 sind nicht belegt.