5.3.2. Die Beschwerdeführerin macht ein durchschnittliches Monatseinkommen von Fr. 3'983.00 [recte: 4'183.00] (Versicherungs- und Rentenleistungen Fr. 3'533.00, Unterhalts- / Unterstützungsbeiträge für Kinder Fr. 450.00, Familien- und Ausbildungszulagen Fr. 200.00) und einen Bedarf von Fr. 2'161.80 (Mietzins Fr. 1'249.60, Krankenkassenprämien abzüglich Prämienverbilligung Fr. 16.00, Steuern Fr. 196.20, sonstige Auslagen Fr. 700.00) geltend.