So habe die Beschwerdeführerin zwischenzeitlich die Bezahlung der IV-Kinderrente von C. im Umfang von monatlich Fr. 702.00 an den Sozialdienst N. einstellen können. Im Weiteren enthalte der an das Familiengericht Brugg versandte Übertragungsbericht [vom 3. Januar 2022] trotz der durch die Institution I., Wohngruppe O., eingereichten Korrekturen falsche Darstellungen und die Beschwerdeführerin sei in diversen weiteren Berichten als "grauenhafter Unmensch" dargestellt worden (zum Ganzen: vgl. Beschwerdeeingabe vom 16. Oktober 2022, XBE.2022.75).