4. Der bisherigen Beiständin wird aufgetragen, - den Schlussbericht i.S.v. Art. 425 ZGB für die Periode vom 1. Januar 2022 bis 31. August 2022 zu erstatten und diesen dem Familiengericht Brugg bis spätestens 30. November 2022 einzureichen; - die Ernennungsurkunde innert gleicher Frist an das Familiengericht Brugg zu retournieren; - dem/der neue/n Mandatsträger/in die für die Mandatsführung notwendigen Akten zu überreichen. -5-