- Die Aufgaben im Rahmen von Dispositiv-Ziff. 3 hiervor wahrzunehmen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - den ersten ordentlichen Bericht für die Periode bis 31. August 2024 bis spätestens am 30. November 2024 dem Familiengericht Baden einzureichen. -4- 5. Die bisherige Beiständin wird ersucht, die für die Mandatsführung notwendigen Akten dem neuen Beistand zu überreichen.