C. trat am 18. April 2020 in die Institution I. ein und ist nach wie vor dort fremdplatziert. Die von A. gegen die Platzierung in der Institution I. erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid vom 26. August 2020 der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau abgewiesen (XBE.2020.20).