1.3. Per 29. August 2018 wurde C. bei der Pflegefamilie E. in Q. fremdplatziert und den Eltern ein Besuchsrecht sowie Telefonkontakte eingeräumt (KE.2015.525 / KEMN.2018.771). Nachdem die Pflegefamilie den Pflegeplatz per Ende März 2020 gekündigt hatte, brachte das Bezirksgericht Baden C. mit Entscheid vom 8. April 2020 per sofort in der Institution I. unter (KE.2015.525 / KEMN.2020.244). C. trat am 18. April 2020 in die Institution I. ein und ist nach wie vor dort fremdplatziert.