Es gibt auch Beistandschaften, die in psychologischer, sozialer, medizinischer Hinsicht und/oder nach Grösse und Art des zu verwaltenden Vermögens so komplex sind, dass es besonderes Fachwissen braucht und deshalb in der Regel ein Berufsbeistand mit dem Mandat zu betrauen ist. Allerdings können auch die ausserhalb ihres Berufes eingesetzten sog. Privatpersonen über ein spezielles Fachwissen verfügen (RUTH REUSSER, a.a.O., N. 25 zu Art. 400 ZGB).